Lebenslagen
     Schule
          2. Wechsel in eine andere Schulart

Wechsel von der Hauptschule in das Gymnasium

Wechselmöglichkeit ohne Prüfung

Hauptschüler

Zeitpunkt des Übergangs

der Wechsel erfolgt in die

Voraussetzungen

der Klasse 6

Ende des ersten Schulhalbjahres

entsprechende Klasse des Gymnasiums

Bildungsempfehlung für das Gymnasium, maßgeblich sind:

  • überdurchschnittliche Gesamtleistungen und
  • überdurchschnittliches Lern- und Arbeitsverhalten, die mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarten lassen, dass der Schüler den Anforderungen des Gymnasiums gewachsen sein wird

der Klassen 5 und 6

Ende des zweiten Schulhalbjahres

nächsthöhere Klasse des Gymnasiums

Bildungsempfehlung für das Gymnasium, maßgeblich sind:

  • überdurchschnittliche Gesamtleistungen und
  • überdurchschnittliches Lern- und Arbeitsverhalten, die mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarten lassen, dass der Schüler den Anforderungen des Gymnasiums gewachsen sein wird

Wechselmöglichkeit mit Prüfung

Hauptschüler

Zeitpunkt des Übergangs

der Wechsel erfolgt in die

Voraussetzungen

der Klassen 5 bis 8, der die Anforderungen der Aufnahme ohne Prüfung nicht erfüllt und an seiner bisherigen Schule versetzt wurde

Ende des zweiten Schulhalbjahres

nächsthöhere Klasse des Gymnasiums

  • Aufnahmeprüfung für Schüler der Klasse 5 und 6 durch ein zentral gelegenes, vom Regierungspräsidium (früher: Oberschulamt) bestimmtes Gymnasium, ansonsten durch das Gymnasium selbst
  • die Prüfungsleistungen müssen erwarten lassen, dass der Schüler den Anforderungen des Gymnasiums gewachsen sein wird